Alle Infos zur Bundespräsidentschaftswahl 2016
Am 4. Dezember 2016 sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ein weiteres Mal ihre Stimme abzugeben. Die Stichwahl vom Mai wurde bekanntlich durch den Verfassungsgerichtshof am 1. Juli 2016 aufgehoben. Wichtig hierbei ist: Der Aufhebungsgrund waren Formalfehler, die eine Manipulation ermöglichen könnten – es konnte aber keinerlei Manipulation nachgewiesen werden. Und so stehen in der Dezemberwahl wieder dieselben Kandidaten auf dem Stimmzettel:der Sieger der Maiwahl, Alexander Van der Bellen, ehemaliger Bundesobmann der Grünen und nun als unabhängiger Kandidat unterwegs und der 3. Nationalratspräsident und FP-Vizeparteiobmann Norbert Hofer.
Die Kandidaten
- Alexander Van der Bellen (© Wolfgang Zajc)
- Norbert Hofer (© Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS)
Wie kann man wählen?
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Inland:
- Übermittlung an die Bezirkswahlbehörde (z.B. per portofreiem Postversand oder Abgabe der Wahlkarte direkt bei der Bezirkswahlbehörde) bis zum 4. Dezember 2016, 17 Uhr
- Sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl im Ausland:
- Übermittlung an die Bezirkswahlbehörde (z.B. per portofreiem Postversand oder Abgabe der Wahlkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde, z.B. Botschaft, Konsulat, oder einer österreichischen Einheit)
- Am Wahltag:
- In jedem Wahllokal durch Stimmabgabe in der Wahlzelle (Wahlkarte muss dazu unbedingt unbenützt mitgebracht und der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben werden)
- Durch Abgabe der bereits ausgefüllten und zugeklebten Wahlkarte (Stimmabgabe durch Briefwahl):
- In jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten
- Bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr
- HINWEIS: Die Abgabe der ausgefüllten und zugeklebten Wahlkarte kann auch durch eine andere Person erfolgen.
- Vor einer besonderen Wahlbehörde („fliegende Wahlkommission“) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus
Wie beantragt man eine Wahlkarte?
Ist man am Wahlsonntag voraussichtlich nicht in der Heimatgemeinde, lohnt es sich eine Wahlkarte zu bestellen. So kann man schon vorab seine Stimme abgeben.
Eine Beantragung mit Begründung ist auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:
- Schriftlich bis Mittwoch, 30. November 2016 (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail, Fax)
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr
- Mittels Bestellung auf wahlkartenantrag.at bis Mittwoch, 30. November 2016
Um ein Wahlkarte auf wahlkartenantrag.at bestellen zu können, brauchen Sie entweder eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte oder den Antragscode, der auf Ihrer Wahlinformation zu finden ist.

